Haushaltshilfe ohne Pflegegrad — Leistung der Krankenkasse (SGB V)
Bei Krankheit, Schwangerschaft sowie nach Klinikaufenthalt, Reha oder Geburt übernimmt die Krankenkasse auf Attest die Kosten für Haushaltshilfe — ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.